AGB

Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)


(Stand: 12. Januar 2022)

Entertayn GmbH

Gellertstr. 20

30175 Hannover

E-Mail: marketing@entertayn.de

Geschäftsführer: Oliver Bensmann
Steuernummer: 25/215/13711
Steuer-ID: DE305100914
Gerichtsstand: Hannover
HRB213172

1 Die Festivals 

Die Festivals finden auf den jeweils ausgewiesenen Festivalgeländen statt. Das Festivalgelände gewährt nur denen Zutritt die eine gültige Eintrittskarte oder eine gültige Membercard haben. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „AGBs“) gelten zwischen dem Käufer eines Tickets / Inhaber einer Membercard (später „Gast“ genannt) und dem Veranstalter (später „Veranstalter“ genannt). Sofern AGBs von Vertragspartnern des Veranstalters Anwendung finden und diese ihrem Inhalt nach denen des Veranstalters widersprechen, gelten die AGB des Veranstalters vorrangig.

Durch den Kauf eines Tickets schließt der Gast einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. 

Neben den sich aus diesen AGBs ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der Gast auch zur Beachtung aller vom jeweiligen Festival vorgegebenen Regeln über das Verhalten in den jeweiligen Festival-Locations. 

Der durch den Erwerb des Tickets geschlossene Veranstaltungsvertrag gilt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Ticket-inhabenden Gastes.



2 Ticketkauf

Der Kauf der Tickets erfolgt entweder über einen Online-Ticketshop oder als direkter Verkauf von Harttickets über den Veranstalter oder einen physischen Ticketshop.  

Durch den Kauf eines Tickets entsteht dann ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter. Der Verkäufer, wenn nicht der Veranstalter selbst, handelt lediglich als Zwischenhändler.

Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ohne die vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.

Möchte ein Ticketkäufer sein Ticket weiterverkaufen, weil er es beispielsweise aus privaten Gründen nicht selbst wahrnehmen kann, ist das möglich. Sollte es jedoch zu gewerbsmäßigen Weiterverkäufen kommen, ist der Veranstalter berechtigt die Tickets zu entwerten.

Wenn ein Ticketkäufer sein gekauftes Ticket an den Veranstalter zurückgeben will, ist das nur in begründeten Ausnahmen möglich. Zum Beispiel wenn eine Veranstaltung verschoben werden muss und der Ticketkäufer an dem neuen Termin begründet nicht kann. Hierfür verlangt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 19% des Ticketpreises. Diese werden bei Rückzahlung des Ticketpreises direkt einbehalten. Eine Rückzahlung erfolgt innerhalb 6 Wochen nach Rückzahlungsantrag.

3 Anreise

Die Anreise zu dem jeweiligen Festival ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden an PKWs oder sonstigen privaten Fahrzeugen/Gegenständen kommt der Veranstalter nicht auf.


4 Zutritt zu den Events

Zutritt zu den einzelnen Festivals erhalten nur Gäste, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Beim Einlass wird das Ticket gegen ein Festivalbändchen eingetauscht. Das Festivalbändchen ist während des gesamten Aufenthalts am Arm mit sich zu führen. Unverschlossene oder beschädigte Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit und müssen umgehend umgetauscht werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gästen den Zutritt zu dem Festival aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das Mitführen von verbotenen Gegenständen oder verbotenen Substanzen (Drogen). Auch offensichtlich stark alkoholisierte Gäste, oder Gäste die offensichtlich unter Drogeneinfluss stehen, dürfen das Festival nicht besuchen. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Gastes seine Gültigkeit. Der Ticketpreis wird nicht erstattet.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gäste, die auf dem Festivalgelände ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, des Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Der Veranstalter kann angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen. Der Gast muss bei diesen Maßnahmen mitwirken. Das gilt auch für Verhaltens-Vorschriften/Regeln die aus gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Gäste festgelegt werden. 

Dem Hygienekonzept des Veranstalters und den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der aus dem Infektionsschutzgesetz resultierenden und zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen ist Folge zu leisten. Wird die Befolgung der Anweisungen verweigert, kann der Veranstalter ein Besuchsverbot für die Veranstaltung aussprechen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und/oder Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Gastes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und/oder mit Mutationen hiervon und/oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.



5 Einlasskontrolle

Das Mitführen von Waffen, Drogen oder selbst mitgebrachten Getränken ist untersagt.

Besteht der Gast auf die Mitführung dieser Gegenstände oder Substanzen, wird dem Gast der Zutritt ohne Ticketerstattung verwehrt. Das gilt ebenfalls für selbst mitgebrachte Speisen, wenn Speisen auch in der jeweiligen Location zum Verkauf angeboten werden. 

Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch das Ordnungspersonal des Veranstalters durchgeführt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, eine Leibes- sowie Taschenvisitation durchzuführen. Der Gast erklärt sich hiermit einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis auszusprechen.



6 Hausrecht/Verhaltensregeln/Fotografieren und Filmen

Das Hausrecht wird vom Veranstalter oder den Betreibern der jeweils angemieteten Location bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. 

Untersagt sind:

-verbotene Gegenstände wie Waffen, Drogen ..etc.

-körperliche Gewalt gegen andere Gäste, dem Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte 

-außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten

-bauliche Anlagen, Wände, Sachen zu beschädigen oder zu beschmutzen

-vom Veranstalter ungenehmigte Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen 

-Bereiche und Räume zu betreten, die für Gäste nicht freigegeben sind 

Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Das Mitbringen von professionellen Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive sowie GoPros (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras).

Gäste, die gegen die vorstehenden Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben. Diese kann der Veranstalter vom Festival verweisen und Hausverbot erteilen. Wird vom Gast eine Straftat (z.B. Handel mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, Diebstahl oder sexuelle Nötigung), wird er umgehend und ohne Vorwarnung vom Festival verwiesen und der Sachverhalt wird bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht.

Besteht einer der vorgenannten wichtigen Gründe und wird der Gast ohne Erstattung des Ticketpreises vom Veranstaltungsort verwiesen.

Sollte dem Veranstalter durch ein Fehlverhalten des Gastes gar ein Schaden entstehen ist der Gast verpflichtet, diesen zu beheben oder dafür zu zahlen.


7 Jugendschutz

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vom Veranstalter genehmigt gilt für alle Festivals: 

Eintritt zum Festivalgelände erst ab 18 Jahren und Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren

haben auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten keinen Zutritt.



8 Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

Dem Gast ist bewusst, dass auf den Festivals oft eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden, besteht. 

Der Veranstalter ist für dadurch verursachte gesundheitliche Schäden nicht verantwortlich.

Auf allen Festivals gibt es ausreichend Platz sich von zu großen Lautstärken fernzuhalten



9 Ablauf der Veranstaltung/Programmänderungen

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Gast hierfür keine Haftung.

Im Fall von Programmänderungen, oder bei Absage einzelner Shows hat der Gast keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange der Gesamtcharakter eines Festivals gewahrt bleibt. Das gilt ebenfalls bei Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte.



10 Absage, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung durch Höhere Gewalt

Bei Absage, Abbruch durch höhere Gewalt (Beispiel: Terroranschläge, Unwetter, Covid-19…etc.) sind sowohl Veranstalter als auch der Gast von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruchs des Gastes richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Das gilt nicht, wenn die Veranstaltung verschoben werden kann. Dann behalten die Vertragspflichten ihre Gültigkeit für den verschobenen Termin. 



11 Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände. 

Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen des Ordnungs- und Servicepersonals sowie von ihm nicht unmittelbar autorisierten Angaben in Social-Media-Kanälen.



12 Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB.


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